Der Landesverfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch ein. Das scheint der Partei gar nicht zu passen: Die Rechten planen die unliebsame Behörde einfach abzuschaffen.

Zunächst hieß es, die AfD wolle gegen die vom Landesverfassungsschutz vorgenommene Einstufung als gesichert rechtsextremistisch klagen, wenn das Innenministerium eine entsprechende Unterlassungsforderung nicht unterzeichnet. Doch damit scheint es dem Landesverband nun nicht mehr weit genug zu gegen.

Beim Landesparteitag am vergangenen Wochenende hat AfD zudem mit großer Mehrheit einen Antrag für eine „grundlegende Reform“ des Landesverfassungsschutzes verabschiedet. Aus dem Verfassungsschutz soll nach dem Willen der AfD der „Landesgeheimdienst“ werden. Und der soll sich künftig vor allem um Spionage- und Terrorismusabwehr kümmern – nicht mehr um verfassungsfeindliche Gesinnungen. Politische Akteure dürfe der Geheimdienst nur noch ins Visier nehmen, wenn diese „Rechtsverstöße planen, billigen oder zur Erreichung ihrer Ziele in Kauf nehmen“, berichtet die „ Bild “.

Kein Verfassungsschutzbericht mehr, kein Problem

Kern der Reform soll außerdem sein, dass der Landesgeheimdienst soll keinen Verfassungsschutzbericht mehr vorlegen darf. Das dürfte der AfD gut passen, denn damit könnte die Partei nicht mehr als rechtsextrem bewerten werden.

Durchkommen dürfte die AfD damit in Sachsen-Anhalt jedoch nicht. Denn sie verfügt im Landtag nur über 23 von 97 Sitzen.

„Verfassungsschutzbehörde handelt nach Recht und Gesetz“

Der Landesverfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt im November als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Behörde hat nach eigenen Angaben zahlreiche rassistische, muslimfeindliche und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet.

Daraufhin forderte die AfD den Landesverfassungsschutz kürzlich auf, die Einstufung als gesichert rechtsextrem zu unterlassen. Das Innenministerium zeigte sich von der Unterlassungsaufforderung jedoch unbeeindruckt. „Die Verfassungsschutzbehörde handelt nach Recht und Gesetz“, hieß es.

Die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung hat konkrete Folgen: Die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wird anders bewertet.





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