Ein paar Wochen mussten sich Bahnreisende keine Gedanken über Streiks und dadurch ausfallende Züge machen. Damit ist es jetzt vorbei, die GDL (Gewerkschaft der Lokführer) hat die nächsten Arbeitsniederlegungen noch für diese Woche angekündigt. Der Ausstand solle 35 Stunden andauern. Außerdem kündigte die Gewerkschaft an potentielle weitere Streiks künftig nicht mehr einzeln und mindestens 48 Stunden vorher anzukündigen.

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Die sogenannte Friedenspflicht zwischen der Gewerkschaft und der Deutschen Bahn war am Sonntag ausgelaufen. Bis dahin sollte eigentlich noch verhandelt werden, doch zuvor war schon bekannte geworden, dass die GDL die Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn am Donnerstag, 29. März, vorzeitig abbrach. Seit Monaten ringen beide um einen neuen Tarifvertrag. Knackpunkt ist dabei die Forderung der Gewerkschaft nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen.

Übersicht

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Wann wird gestreikt?

Die Gewerkschaft der Lokführer hat angekündigt, dass sie ab Donnerstag um 2 Uhr streiken wird. Wie GDL-Chef Claus Weselsky ankündigt wird der Streik 35 Stunden andauern. Zugreisende müssen sich also von der Nacht auf Donnerstag bis zum Freitagmittag um 13 Uhr auf große Einschränkungen im bundesweiten Zugverkehr der Deutschen Bahn einstellen. Im Güterverkehr soll der Ausstand bereits am Mittwoch beginnen.

Wie bei den letzten Streiks wird es wahrscheinlich auch dieses Mal schon einige Stunden vor und einige Stunden nach dem Ausstand zu Ausfällen, Verzögerungen und Problemen im Bahnverkehr kommen. Reisende sollten das bei ihrer Planung beachten.

Gibt es einen Notfahrplan?

Der Streik wird laut Deutscher Bahn „massive Auswirkungen“ auf den Zugverkehr in Deutschland haben. Die DB setzt bei den vorherigen Bahnstreiks immer auf Not­fahrpläne. Damit zumindest ein Teil des Bahnverkehrs aufrechterhalten werden kann. Die Not­fahrpläne sorgten dafür, dass rund 20 Prozent der Fernverkehrs­verbindungen stattfinden konnten. Bisher hat die DB noch keinen Notfahrplan für den aktuellen Streik angekündigt.

Im Regionalverkehr sahen die Notfahrpläne je nach Region bisher immer sehr unterschiedlich aus. Manche Züge fuhren – jedoch seltener – andere wurde durch Busse ersetzt. Wenn Verbindungen mit Zügen von anderen Bahnanbietern bedient werden, deren Angestellte nicht Mitglieder der GDL sind, sind diese teilweise gar nicht vom Streik betroffen. Es kann sich also ein Blick auf die Fahrpläne von privaten Bahnanbietern lohnen.

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GDL-Chef Claus Weselsky rechnet nicht damit, dass der Notfahrplan der Bahn dieses mal funktionieren wird. „Und wir sagen an der Stelle auch: Ja, damit ist die Eisenbahn kein zuverlässiges Verkehrsmittel mehr. Und ja, sehr wahrscheinlich wird auch der sogenannte Notfallplan so nicht zu fahren sein“, erklärte er am Montag.

Wie erfahre ich, ob mein Zug wegen des Streiks ausfällt?

Hast du ein Ticket bei einem Bahnunternehmen gebucht und diese Fahrt fällt in den Streikzeitraum, sollte das Unternehmen dich darüber informieren. Allerdings läuft so was bei Bahnstreiks meist etwas chaotisch ab. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in jedem Fall auch selbstständig aktiv zu werden. Am besten geht das über die Websites oder die Apps der jeweiligen Unternehmen.

Wenn es zum Beispiel um eine Fahrt mit der Deutschen Bahn geht, können sich Reisende über bahn.de und in der App DB Navigator informieren. Die Deutsche Bahn bietet im Streikfall auch meist eine telefonische Beratung für Kundinnen und Kunden an. Seit vielen Jahren ist diese unter der Rufnummer 08000-996633 zu erreichen.

Ein ICE und ein Regionalzug fahren bei Abenddämmerung in den Bahnhof ein.

Egal ob Fern- oder Nahverkehr, im Falle eines Streiks haben Bahnreisende Anspruch auf Entschädigungen.

Ob ein Zug fährt oder nicht, entscheidet sich im Falle eines Bahnstreiks allerdings meistens erst recht kurzfristig. Die Bahnunternehmen stellen in einem solchen Fall Notfahrpläne auf. Wie diese genau aussehen, steht häufig erst einen Tag oder nur wenige Stunden vor dem Streikbeginn fest. Darauf zu warten und zu hoffen, dass der Zug schon fahren wird, ist also nicht ratsam.

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Wird mir der Ticketpreis bei einem Streik erstattet?

Die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren, besteht im Falle eines Streiks immer. Auch wenn sich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten abzeichnet, können Reisende von der Fahrt absehen und die Rückerstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auch mit geänderter Streckenführung durchführen.

Welche Ansprüche und Entschädigungen gibt es bei einem Bahnstreik?

Wer trotz Bahnstreik mit dem Zug unterwegs ist und mehr als 60 Minuten Verspätung hat, hat einen Anspruch auf 25 Prozent Erstattung des Ticketpreises, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Im Idealfall solltest du dir Verspätungen von Beschäftigten des Bahnunternehmens bestätigen lassen. Falls das nicht möglich ist, empfiehlt es sich, Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots der App zu machen, die die Verspätung oder den Ausfall dokumentieren.

Die finanziellen Entschädigungen können Reisende dann über ein Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens einfordern, die Deutsche Bahn bietet ihres hier zum Herunterladen an. Alternativ können Entschädigungen auch über die Website oder die App eingefordert werden. Dafür bedarf es aber meist eines Kundenkontos. Hat ein Zug mehr als 60 Minuten Verspätung, müssen Bahnreisenden zudem kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Rahmen angeboten werden. Falls das Unternehmen nichts anbietet, können Reisende sich auch selber in einem angemessenen Rahmen Verpflegung kaufen und die Kosten später zurückfordern.

Falls die geplante Ankunft wegen des Streiks zwischen 0 und 5 Uhr nachts liegt und ein alternativer Zug dich erst mindestens 60 Minuten später ans Ziel bringen würde, kannst du auf Kosten der Bahn ein Taxi nehmen. Ebenfalls, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und du dein Ziel bis 0 Uhr nicht anders erreichen kannst. Erstattet werden jedoch maximal 120 Euro, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Diese Regelung gilt im Nah- und Fernverkehr der Deutschen Bahn, bei anderen Fernzuganbietern könnte es andere Bestimmungen geben.

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Wer überhaupt nicht an sein Ziel kommt, muss im schlimmsten Fall in einem Hotel übernachten. Die DB muss Reisenden dann eine Unterkunft besorgen und den Weg vom Bahnhof dorthin sowie am nächsten Tag zurück zur Haltestelle organisieren. Wer sich selbst ein Hotelzimmer buchen will, sollte das in jedem Fall vorher mit der Bahn absprechen – dann kann die Rechnung dafür auch später eingereicht und erstattet werden.

Besitzerinnen und Besitzer eines Abotickets, wie zum Beispiel einer Monatskarte, können ebenfalls Entschädigungen einfordern. Im Nahverkehr müssen diese allerdings aufgeschrieben und am Ende des Monats gesammelt eingereicht werden. Pro Verspätung von mehr als 60 Minuten gibt es 1,50 Euro in der zweiten Klasse und 2,25 Euro in der ersten Klasse. Ausgezahlt werden diese allerdings erst ab insgesamt 4 Euro. Es müssen also mehrere solcher Fälle auftreten. Im Fernverkehr haben Reisende Anspruch auf 5 Euro in der zweiten Klasse und 7,50 Euro in der ersteb Klasse. Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Abo-Wertes erstattet.

Kulanzregelungen: Wird die Zugbindung bei einem Streik aufgehoben?

Die Bahnstreiks der Vergangenheit haben gezeigt, dass Bahnunternehmen auf Streiks häufig mit Kulanzregelungen reagieren. Sie tun das auch aus Eigennutz, um ihren Notfallfahrplan zu entlasten. Für Reisende, die nicht fest an einen Reisetag gebunden sind, bedeutet das, dass sie ihr gebuchtes Ticket in einem gewissen Zeitrahmen auch an anderen Tagen verwenden können. Teilweise hebt die Bahn auch die Zugbindung für gebuchte Fahrkarten auf. Du kannst dann einfach in jeden Zug steigen, der zu deinem Ziel fährt.

Übrigens: Wenn abzusehen ist, dass du deinen auf der Fahrkarte angegebenen Zielbahnhof mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreichst, musst du nicht die ursprüngliche Route fahren. Die Zugbindung für Züge der Deutschen Bahn wird dann aufgehoben und du kannst eine andere Strecke wählen, auf der du ebenfalls den Zielbahnhof erreichst – das gilt unabhängig von einem Streik.

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Zählt ein Streik als höhere Gewalt?

Nein, die Europäische Union hat in der EU-Fahrgastrechteverordnung klar festgelegt, dass Streiks nicht als außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt gelten, erklärt die Verbraucherzentrale. Aus diesem Grund haben Reisende im Streikfall jegliche Ansprüche gegenüber den Bahnanbietern.

Bahnunternehmen müssen lediglich bei Ausfällen und Verspätungen in folgenden Fällen keine Entschädigung zahlen: extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen, schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Verhalten eines Dritten (wie Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen, Sabotage oder Terrorismus) oder Verschulden eines Bahnreisenden. Herbststürme sind dabei laut Verbraucherzentrale keine extremen Witterungsbedingungen, vielmehr müsse es sich dabei um außergewöhnliche Naturkatastrophen handeln.

Welche Alternativen haben Bahnreisende während des Streiks?

Wenn viele Züge wegen eines Streiks nicht fahren, brauchen Reisende nicht den Kopf in den Sand zu stecken. In den meisten Fällen gibt es sinnvolle Alternativen. Allerdings solltest du dir dann mit der Buchung nicht allzu lange Zeit lassen, denn meistens bestimmt die Nachfrage in solchen Situationen den Preis. Und dann kann es sonst auch schnell mal teuer werden.

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1. Verschiedene Bahnanbieter: Von einem Streik müssen nicht immer alle Bahnunternehmen betroffen sein. Neben der Deutschen Bahn gibt es hierzulande noch einige private Anbieter, die von Streiks nicht unbedingt betroffen sein müssen. In Grenzregionen können teilweise auch Züge von ausländischen Anbietern eine Alternative darstellen.

2. Mit dem Bus fahren: Busse sind nicht nur im ÖPNV im Einsatz, in Deutschland gibt es einige Anbieter für Fernbusreisen. Diese können im Falle eines Bahnstreiks für Reisende sehr interessant werden. Bedenken solltest du, dass wenn die Bahn ausfällt, die Straßen automatisch voller werden. Das betrifft dann auch die Pünktlichkeit der Fernbusse.

Menschen packen ihre Taschen in einen parkenden Flixbus.

Wer eine Alternative zum Flugzeug sucht, kann möglicherweise auf einen Flixbus umsteigen.

3. Fliegen: Im Falle eines Bahnstreiks kann auch das Flugzeug eine Alternative sein. Besonders für weitere Strecken ist Fliegen dann eine unkomplizierte Methode, um von A nach B zu kommen. Flugtickets innerhalb Deutschlands können recht einfach auch spontan gebucht werden.

Allerdings streikt an diesem Donnerstag und Freitag auch das Bodenpersonal der Lufthansa, weswegen ebenfalls mit hunderten Flugausfällen zu rechnen ist.

4. Mietwagen buchen: Eine weitere Alternative kann ein Mietwagen sein. Hier muss Reisenden jedoch klar sein, dass die Preise für Mietwagen sehr stark von der Nachfrage abhängig sind. Wenn ein Bahnstreik stattfindet, ist diese naturgemäß sehr hoch – so wie dann auch die Preise für die Autos.

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5. Fahrgemeinschaft bilden: Die Kollegin oder der Kollege fährt mit dem Auto zur Arbeit, dann frag doch, ob du mitgenommen werden kannst – eine günstigere Alternative zur Bahn gibt es wahrscheinlich nicht. Falls niemand im Bekannten- und Freundeskreis ein Auto hat, lässt sich mit unserem vierten Tipp, also dem Mietwagen, übrigens auch wunderbar eine Fahrgemeinschaft bilden. So können dann auch die hohen Kosten besser verteilt werden.

6. Mitfahrgelegenheiten: Über verschiedene Anbieter kannst du innerhalb von Deutschland Mitfahrgelegenheiten finden – diese bringen dich meist recht unkompliziert und für wenig Geld an dein Ziel. Da deine Mitreisenden aber andere Ziele als du haben können, musst du damit rechnen, nicht auf direktem Wege zu deinem Ziel zu kommen.

7. Taxi fahren: Die direkte Verbindung zu deinem Ziel bietet dir nur das Taxi. Wenn du längere Fahrten planst, solltest du aber versuchen, einen Festpreis für deine Reise auszuhandeln, sonst kann eine Taxifahrt schnell sehr teuer werden.

8. Das Fahrrad: Wenn du zum Beispiel zur Arbeit keinen weiten Weg hast, könnte auch das Fahrrad eine Alternative sein. Falls du kein eigenes Rad besitzt, kannst du dir auch bei verschiedenen Anbietern eins mieten.

Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.



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