Berlin. Die Bundesregierung will den Ländern mit einer bundesweiten Regelung die Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte für Flüchtlinge ermöglichen. Nachdem die Ampelkoalition ihren Streit beigelegt hat, soll entsprechend der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums nun vom Bundeskabinett beschlossen werden, hieß es am Freitag.

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Damit soll die aufladbare Karte als zusätzliche, gleichrangige Option neben Geld- oder Sachleistungen ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen werden. Jedes volljährige leistungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes soll dabei eine eigene Bezahlkarte bekommen. Die konkrete Ausgestaltung liegt jedoch bei den Landesregierungen.

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Städtetag-Chef: Fast alle Detailfragen sind immer noch offen

Der Deutsche Städtetag lobte die Einigung, fürchtet aber nun einen Flickenteppich beim Umgang mit der Bezahlkarte. Es sei gut, dass die Ampelkoalition bundesrechtlich Klarheit schaffe, „trotzdem sind fast alle weiteren Detailfragen immer noch offen“, sagte Hauptgeschäftsführer, Helmut Dedy, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die Länder müssen jetzt sicherstellen, dass die Bezahlkarte in allen ihren Kommunen verpflichtend eingeführt wird. Und zwar unter möglichst gleichen Rahmenbedingungen.“

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Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags.

Unklar sei etwa, ob die Karte für neu ankommende Asylbewerber oder auch für länger hier lebende Geflüchtete gelten soll. Das müsste der Bund oder eine Vereinbarung der Länder festlegen, so Dedy.

Zudem müssten die Landesregierungen unter anderem miteinander klären, bis zu welchem Betrag bar abgehoben werden kann und ob die Karte auch im Einzelhandel gilt und nur bestimmte Waren gilt. „Dafür müssen sich die Länder auf bundesweit geltende Standards einigen“, forderte er. „Sie haben die Bezahlkarte gewollt, beschlossen und bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern auch gemeinsam ausgeschrieben – jetzt müssen sie auch dafür sorgen, dass es keinen Flickenteppich gibt.“

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. 14 von 16 Bundesländer hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll.

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Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege, wollen aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen. So startet Bayern im März ein Pilotversuch zunächst in drei Landkreisen, plant aber vor dem Sommer eine landesweite Einführung. In Mecklenburg läuft bereits eine europaweite Ausschreibung für ein System. In Thüringen hatten einzelne Landkreise bereits im Dezember Modellversuche gestartet.

Hessens Regierungschef Rhein: Bezahlkarte ein „wichtiges Instrument in der Migrationspolitik“

SPD, Grüne und FDP im Bundestag waren lange uneins darüber gewesen, ob es zusätzlich ein Bundesgesetz für Einführung der Karte brauche. Die Länder hatten aber zuletzt um diesen Rechtsrahmen gebeten. Viele grüne Bundestagsabgeordnete lehnen das Modell aber auch grundsätzlich ab. Am Donnerstagabend wurde aber nun bekannt, dass das vom grünen Vizekanzler geführte Robert Habeck Wirtschaftsministerium dem Entwurf für das Bundesgesetz zustimmt: „Die Bezahlkarte ist sinnvoll, um zu verhindern, dass Geld ins Ausland überwiesen wird“, erklärte das Ministerium.

Lob kam vor allem aus den CDU-geführten Bundesländern. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) begrüßte die geschaffene Rechtsklarheit. Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) sprach von einem „wichtigen Instrument in der Migrationspolitik“: „Sie reduziert Anreize, verhindert Missbrauch und hilft dabei, Schleuser zu stoppen.“ Die geplante Bundesregelung muss noch vom Bundestag beschlossen werden.



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