Angesichts des Ukraine-Krieges und der aggressiven Rhetorik aus Moskau will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das deutsche Gesundheitswesen auf mögliche militärische Konflikte vorbereiten. Deutschland müsse sich nicht nur für künftige Pandemien, sondern “auch für große Katastrophen und eventuelle militärische Konflikte besser aufstellen”, sagte Lauterbach der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). Er kündigte für den Sommer einen entsprechenden Gesetzentwurf an.

“Es wäre albern zu sagen, wir bereiten uns nicht auf einen militärischen Konflikt vor, und dann wird er auch nicht kommen”, sagte Lauterbach zur Frage, ob er nicht den Vorwurf der Panikmache befürchte. “Nichtstun ist keine Option”, sagte er. Es brauche “auch eine Zeitenwende für das Gesundheitswesen”. Zumal Deutschland, wenn sich die Nato gegen einen Angriff verteidigen müsste, zur Drehscheibe bei der Versorgung von Verletzten und Verwundeten auch aus anderen Ländern werden könnte.

Lauterbach verwies auch auf den Krieg in der Ukraine. “Wir haben schon heute so viele schwerstverletzte Menschen aus der Ukraine zur Behandlung aufgenommen wie kein anderes europäisches Land”, sagte der Gesundheitsminister. “Es sind knapp 1.000.”

Gesetzentwurf für Sommer geplant

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hatte die Ampelkoalition schon zu ihrem Start vor zweieinhalb Jahren vereinbart, die Strukturen des Gesundheitssystems für große Krisen besser zu rüsten. “Nach dem verbrecherischen russischen Angriff auf die Ukraine hat diese Herausforderung leider an Bedeutung gewonnen”, sagte Lauterbach der Zeitung. “Wir haben uns schon mit Spezialisten der Bundeswehr ausgetauscht und arbeiten mit dem Verteidigungs- und dem Innenministerium zusammen.”

Er rechne damit, dass im Sommer ein Gesetzentwurf vorliege, der Zuständigkeiten regeln soll. Im Krisenfall müsse jeder Arzt, jedes Krankenhaus, jedes Gesundheitsamt wissen, was zu tun ist. “Wir brauchen klare Zuständigkeiten – etwa für die Verteilung einer hohen Zahl an Verletzten auf die Kliniken in Deutschland.”

Auch die Meldewege und die Möglichkeiten von Patientenverlegungen im gesamten Bundesgebiet müssten klar sein, sagte Lauterbach. Zudem seien die Vorschriften zur Bevorratung nicht ausreichend.

Wie Lauterbach seine Initiative von anderen zuständigen Behörden abgrenzen will, blieb offen. Für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist in Deutschland das Katastrophenschutzamt zuständig, das dem Innenministerium untersteht. Es hat eigener Darstellung nach “den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen”. Zusätzlich versuche es, die Bevölkerung zu sensibilisie­ren, sich auf solche Ereignisse vorzubereiten. 



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