BERLIN. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat gefordert, das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. „Wir müssen unsere Demokratie besser vor Extremisten schützen. Im Grundgesetz wie im Strafrecht sind Instrumente festgeschrieben, um solche Angriffe abzuwehren“, sagte der Politiker.

Insbesondere der Schutz des Bundesverfassungsgerichts müsse „wetterfest“ gemacht werden, um „es vor möglichen Angriffen auf seine Unabhängigkeit zu schützen“. Erfahrungen aus Polen und Ungarn „sollten uns eine Mahnung sein“, warnte das Staatsoberhaupt. „Überall dort stand die Unabhängigkeit der höchsten Gerichte zuerst im Zentrum von Angriffen auf die liberale Demokratie.“

Kritik an Ungarn und Polen

Deshalb halte er „den Gedanken für richtig, Regelungen für die Struktur des Gerichts, das Wahlverfahren und die Amtszeiten der Richter ins Grundgesetz aufzunehmen“. Dies hatten auch Politiker von SPD, Grünen, der Union und der FDP gefordert, die derzeit die Wahl der Verfassungsrichter unter sich ausmachen.

Mit seiner Forderung stellt sich der Bundespräsident deutlich auf die Seite der Ampel-Koalitionäre, die eine solche Änderung ebenfalls fordern. Da für diese Änderungen allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig ist, müßte auch die Unionsfraktion zustimmen. Allerdings stocken die Gespräche zwischen Union und Regierungsfraktionen. „Wir sehen derzeit keine zwingende Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung“, sagte die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) in der vergangenen Woche.

Hintergrund der Debatte sind die anhaltend hohen Zustimmungswerte für die AfD. Derzeit bestimmen Bundestag und Bundesrat in Richterwahlausschüssen jeweils die Hälfte der neuen Verfassungsrichter mit einfacher Mehrheit. Mit dem höheren Quorum soll es der AfD unmöglich gemacht werden, selbst Richter zu ernennen, falls sie einmal die absolute Mehrheit erhalten sollte. (ho)



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