MAGDEBURG. Die AfD-Parteispitze in Sachsen-Anhalt hat gefordert, das Landesamt für Verfassungsschutz grundlegend zu reformieren. In einem der JUNGEN FREIHEIT vorliegenden Antrag des Landesvorstandes zur Mitgliederversammlung am kommenden Wochenende wird vorgeschlagen, ihn in „Landesgeheimdienst“ umzubenennen, die Praxis der Verfassungsschutzberichte zu beenden und den Schwerpunkt der Behörde auf Spionage- und Terrorismusabwehr zu legen.

Als Begründung führt der Vorstand an, daß die Behörde durch öffentliche Stigmatisierung versuche, Bestrebungen zu bekämpfen, die sich gegen das Grundgesetz stellen. „Die Frage, ab wann eine politische Bestrebung sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet, ist aber dermaßen deutungsoffen und interpretationsbedürftig, daß dieses Kriterium dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet“, heißt es in dem Antrag.

AfD: Verfassungsschutz ist „Altparteienschutz“

Ein Beweis dafür sei der Umgang mit der AfD in den vergangenen Jahren. Der Inlandsgeheimdienst stufe „Äußerungen, Standpunkte und Verhaltensweisen, die den Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht antasten“, trotzdem als verfassungsfeindlich ein. So auch den AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt, bei dem es sich um eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ handele.

Dafür zieht die Behörde unter anderem „eine verunglimpfende Wortwahl“ gegenüber Migranten, die Vertretung eines ethnischen Volksbegriffs und die Vergleiche der Corona-Politik mit totalitären Regimen und Diktaturen als Belege an. Auch die Kooperation mit als „rechtsextrem“ eingestuften Organisationen wird dem Landesverband vorgeworfen.

Für den Vorstand in Sachsen-Anhalt „ist der Verfassungsschutz so selbst zur größten Gefahr für die Demokratie geworden“. Aktuell agiere er als weisungsgebundene Behörde „de facto als Altparteienschutz“.

AfD: Verfassungsschutzberichte sind „Pseudotransparenz“

Die AfD-Reform sähe vor, den neuen Landesgeheimdienst an objektive Kriterien zu binden. So soll der „neue Landesgeheimdienst erst dann aktiv werden, wenn eine politische Bestrebung zur Erreichung ihrer Ziele Rechtsverstöße in Kauf nimmt“. Alle Zweifel müßten ausgeräumt werden, um die zahlreichen Beeinträchtigungen durch eine Überwachung zu rechtfertigen.

„Die Gefahr, daß eine strikt legal handelnde politische Kraft die Demokratie von innen aushöhlt, ist eine realitätsferne Vorstellung“, heißt es in dem Antrag. Jedoch sei dies exakt die Argumentation des Verfassungsschutzes. Der Vorstand ist überzeugt: „Ein guter Rechtsstaat kann nicht durch strikt legales Handeln ausgehebelt werden.“ Vergleiche zur Weimarer Republik seien historisch falsch, „denn die Nationalsozialisten waren von Anfang an eine auf Rechtsbruch angelegte Bewegung“.

Ebenso refomiert werden müsse die Praxis der Verfassungsschutzberichte. „Diese Berichte geben vor, über die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes zu berichten, enthalten jedoch nur inhaltsleere Phrasen.“ Tatsächliche geheimdienstliche Informationen werden dem Bürger hingegen vorenthalten. Dadurch erzeuge die Behörde eine „Pseudotransparenz“, um oppositionelle Parteien an den Pranger zu stellen. „Dieses Spiel muß enden.“ (sv)



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